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Impressum

IN.CENSUM GmbH

Bachholz 8

87758 Kronburg/Kardorf

Deutschland


Telefon: Tel.: +49 (0) 83 94 925 66 11 und Fax:  +49 (0) 83 94 925 66 12
E-Mail: info@incensum.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Kevin Draxler
USt-IdNr.: DE 123456789
Registernummer: HRB 20880
Registergericht: Handelsregister Memmingen

Rechtliche Hinweise - Datenschutzerklärung

Die in den Webseiten der  Firma IN.CENSUM GmbH enthaltenen Inhalte werden ständig und mit größter Sorgfalt aktualisiert. Trotzdem kann eine Garantie weder für ihre Richtigkeit, noch ihre Aktualität oder ihre Vollständigkeit gewährt werden. Eine Haftung für fehlerhafte Inhalte kann ebenfalls nicht übernommen werden.

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Datenschutzerklärung
Einleitung

Nachfolgend informieren wir, die IN.CENSUM GmbH als verantwortliche Stelle, Sie darüber, welche personenbezogenen Daten bei der Nutzung unseres Internetauftritts (https://www.incensum.de) zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Die Basis für diese Datenschutzerklärung bilden die europäische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und das Telemediengesetz (TMG) der Bundesrepublik Deutschland.

 
Name und Anschrift des Verantwortlichen im Sinne Art. 4 DSGVO

IN.CENSUM GmbH
Bachholz 8
87758 Kronburg/Kardorf
Deutschland

Geschäftsführer: Kevin Draxler

Tel.: +49 (0) 83 94 925 66 11
Fax:  +49 (0) 83 94 925 66 12


E-Mail: info@incensum.de
Website: www.incensum.de


Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter info@incensum.de erreichen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage.


Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person
eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.


Verschlüsselung
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren wie SSL über HTTPS. Kontaktaufnahme

Unsere Website ermöglicht Ihnen eine Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder durch Kontaktformulare. Die dafür von Ihnen bereitgestellten Informationen werden zum Zweck der Bearbeitung der jeweiligen Anfrage sowie fürmögliche Anschlussfragen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte findet nicht statt.

 

Serverlogs
Aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) speichern wir auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bei jedem Zugriff auf unsere Webseite unter anderem die IP-Adresse des Nutzers sowie einen Zeitstempel des Zugriffs in sogenannten Serverlogfiles. Diese Informationen werden für sieben Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht. Von der Löschung ausgenommen sind lediglich Informationen, deren Aufbewahrung für die Beweisführung zu einem konkreten Vorfall erforderlich ist, bis der Vorfall endgültig geklärt ist.


Newsletter
Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Für eine wirksame Registrierung benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Um zu überprüfen, ob eine Anmeldung tatsächlich durch den Inhaber einer E-Mail-Adresse erfolgt, setzen wir das „Double-opt-in“-Verfahren ein. Hierzu protokollieren wir die Bestellung des Newsletters, den Versand einer Bestätigungsmail und den Eingang der hiermit angeforderten Antwort. Die Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten und der Versand der Newsletter erfolgen auf Grundlage Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a). DSGVO. Die Bestellung des Newsletters und die damit verbundene Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können jederzeit widerrufen werden. In jedem Newsletter befindet sich dazu ein entsprechender Link. Der Versand der Newsletter erfolgt durch die in.censum GmbH, Bachholz 8, 87758 Kronburg, Deutschland, deren Datenschutzerklärung Sie unter https://www.incensum.de einsehen können.

Links zu externen Webseiten
Auf unseren Webseiten können Links zu externen Webseiten enthalten sein. Diese Datenschutzerklärung erstreckt sich nicht auf externe Webseiten, da wir für deren Inhalte und deren Umsetzung des Datenschutzes keine Verantwortung übernehmen können.


Eingebettete YouTube Videos
Innerhalb unseres Onlineangebotes sind vereinzelt Videos eingebettet. Betreiber der entsprechenden Plugins istdie YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Die YouTube, LLC ist eine Tochtergesellschaft der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043-1351, USA. Die Videos werden durch die Firma YouTube LLC bereitgestellt, welche zur Auslieferung der Inhalte Kenntnis über Ihre IP-Adresse erlangt. Wenn Sie diese Videos abspielen, setzt YouTube außerdem seinerseits Cookies. Auf die Verwendung Ihrer IP-Adresse und der dabei gesetzten Cookies durch YouTube haben wir keinen Einfluss. Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://policies.google.com/privacy?hl=de abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.

Google Maps
Innerhalb unseres Onlineangebotes sind Karten des Kartendienstes Google-Maps eingebunden. Betreiber dieses Kartendienstes ist Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Zur Auslieferung der Inhalte erlangt Google Kenntnis über Ihre IP-Adresse. Auf die Verwendung Ihrer IP-Adresse durch Google haben wir keinen Einfluss. Die von Google veröffentlichten Datenschutzbestimmungen sind unter https://policies.google.com/privacy?hl=de abrufbar.

Cookies
Auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Analyse, Optimierung und wirtschaftlicher Betrieb unseres Onlineangebotes) im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verwenden wir auf unserer Website sogenannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Dateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden, um spezifische Einstellungen zur Nutzung unseres Internetauftritts zu speichern. Hierdurch erhalten wir automatisch bestimmte Daten (z.B. IP-Adresse, verwendeter Browser, Betriebssystem) über Ihren Computer und Ihre Verbindung zum Internet. Sie können unsere Website auch ohne Cookies nutzen, indem Sie die Verwendung von Cookies in Ihrem Browser deaktivieren. Der Komfort und der Funktionsumfang unseres Angebots kann jedoch durch die Deaktivierung von Cookies eingeschränkt werden. Um zu erfahren, wie Sie Cookies in Ihrem Browser deaktivieren, verwenden Sie bitte dessen Hilfefunktion.


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Verwendung von Scriptbibliotheken und Webfonts
Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Scriptbibliotheken und Schriftbibliotheken. Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es möglich, dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten zu Aufrufen erheben und auswerten.

Die auf unserer Seite verwendeten Webfonts werden von wix.com bereitgestellt.
Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers finden Sie unter https://www.wix.com


Vorbehalt von Änderungen
Wir behalten uns vor, in Zukunft Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorzunehmen, um diese stets an unser Webangebot sowie an sich verändernde rechtliche Anforderungen anpassen zu können. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Widerspruch, Löschung

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu erhalten. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung, Sperrung oder auch Löschung der Daten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bitte wenden Sie sich dazu gegebenenfalls an unseren Datenschutzbeauftragten. Sollten Sie dem Erhalt von Newslettern aktiv widersprechen, müssen wir, um Ihrem Widerspruch wirksam nachkommen zu können, Ihre E-Mail-Adresse in einer Sperrliste vorhalten.

Datenschutzbeauftragter: info@incensum.de

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 - Geltungsbereich


1. Diese AGB gelten zwischen der IN.CENSUM GmbH („IN.CENSUM“) und deren Auftraggeber, soweit sie in einen Vertrag einbezogen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von IN.CENSUM ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für Folgeaufträge und bei ständigen Geschäftsbeziehungen.


2. IN.CENSUM erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Auftraggeber. Dritte werden in den Schutz-/Leistungsbereich nur einbezogen, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.


§ 2 - Auftraggeber Pflichten


1. Der Auftraggeber hat IN.CENSUM alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen bezüglich des Vertragsobjekts vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat den Prüf-, bzw. Untersuchungsgegenstand in prüfbereitem Zustand, zugänglich und betriebsbereit vorzuhalten.


2. Der Auftraggeber hat von sich aus vor der Ausführung der vertraglichen Leistung auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des
Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.


3. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten in eigener Verantwortung, unentgeltlich durchzuführen; die notwendigen Informationen können auf Anfrage mitgeteilt werden. Sofern Hilfspersonen bzw. Hilfsmittel zur Durchführung vertraglicher Leistungen notwendig sind (z.B. zur Bedienung von Fahrzeugen und Maschinen), werden diese vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ggf.auf seine Rechnung beauftragt und koordiniert.


4. Muss ein vereinbarter Termin für die Ausführung des Auftrags aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund verschoben werden, steht


IN.CENSUM eine angemessene Entschädigung analog § 642 BGB zu. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich gewöhnlich aus dem Auftragswert (bezogen auf den betroffenen Termin) abzüglich ersparter Aufwendungen und berechnet sich wie folgt:
Erfolgt die Terminaufhebung spätestens 14 Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin werden 20 Prozent des Auftragswerts berechnet. Erfolgt die Terminaufhebung spätestens 5 Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin werden 50 Prozent des Auftragswerts berechnet. Erfolgt die Terminaufhebung weniger als fünf Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin wird der volle Auftragswert berechnet. In jedem solchen Fall ist dem Auftraggeber der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden oder geringer.


§ 3 - Pflichten von IN.CENSUM


1. IN.CENSUM wird die vertraglichen Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Soweit dies Gegenstand der vertraglichen Leistungen ist, werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden anerkannten Regeln der Technik, sowie die geltenden Gesetze und Verordnungen beachtet. IN.CENSUM darf die Leistungen ganz oder teilweise an geeignete Unterauftragnehmer weitergeben.
 

2. Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine verlängern sich, wenn und sofern die Leistungserbringung aus von IN.CENSUM nicht verschuldeten Gründen gestört ist.


§ 4 - Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz
1. Vertrauliche Informationen“ sind alle technischen, finanziellen, rechtlichen, steuerlichen Informationen, Informationen über Designs, Erfindungen, Marketing oder sonstige Informationen (einschließlich Daten, Aufzeichnungen und Know-how), welche eine Partei („Herausgebende Partei“) der
anderen Partei („Empfangende Partei“) direkt oder indirekt im Zusammenhang mit einem Vertrag zugänglich macht oder auf sonstige Weise der anderen Partei zur Kenntnis gelangt.


2. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch die empfangende Partei bereits öffentlich bekannt war oder danach ohne einen Verstoß gegen diesen § 4 öffentlich bekannt wurde; der empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihrer Kenntniserlangung
bereits bekannt war; von der empfangenden Partei vor dieser Verpflichtung gem. § 4 von einem Dritten erlangt wurde oder danach ohne Verletzung dieses § 4 von einem Dritten erlangt wurde, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Vertraulichen Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt; von der empfangenden Partei unabhängig von Vertraulichen Informationen entwickelt wurde.


3. Jede der Parteien wird erhaltene Vertrauliche Informationen streng vertraulich behandeln und sie Dritten weder weiterleiten noch auf sonstige Weise zugänglich machen sowie geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichen Informationen treffen.


4. Die Parteien dürfen Vertrauliche Informationen Mitarbeitern mit und ohne Arbeitnehmerstatus, verbundenen Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG sowie deren Mitarbeitern mit und ohne Arbeitnehmerstatus sowie Beratern offenlegen, sofern diese einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.


5. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten nicht, soweit die offenlegende Partei für den konkreten Einzelfall der Weitergabe der Vertraulichen Informationen an einen Dritten vorher in Textform zugestimmt hat; die empfangende Partei zur Offenlegung der Vertraulichen Informationen durch Gesetz, den Beschluss eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder sonstigen staatlichen Einrichtung oder aufgrund der Regularien eines Akkreditierers verpflichtet ist.


6. Jede Partei ist berechtigt, Vertrauliche Informationen, die ihr überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden sowie Kopien davon zu Zwecken der ordnungsgemäßen Aktenführung und Archivierung auch nach Vertragsende zu behalten.


7. Der IN.CENSUM ist es im Zusammenhang mit den im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangten Daten und im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen gestattet, Daten nach Regularien des Akkreditierers offenzulegen; Daten im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen zu verwenden; Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen offenzulegen.


8. Die IN.CENSUM gewährleistet die Einhaltung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).


§ 5 – Nutzungsrechte


1. Die Nutzung des IN.CENSUM-Logos, des Markennamens IN.CENSUM sowie jegliche Hinweise auf das Bestehen der vertraglichen Beziehung zu IN.CENSUM in vom Auftraggeber erstellten oder von ihm genutzten Unterlagen, insbesondere in Werbe- und Vertriebsmitteln, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IN.CENSUM.


2. Entstehen bei Ausführung des Auftrags Ergebnisse (z.B. Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen), räumt IN.CENSUM, soweit für den Vertragszweck erforderlich, dem Auftraggeber daran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.


3. Der Auftraggeber darf das Ergebnis nur vollständig, nicht auszugsweise, und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Die Verwendung der Ergebnisse zu Werbezwecken sowie Veröffentlichungen im Internet bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch IN.CENSUM.


4. Erhält der Auftraggeber das Ergebnis auch in elektronischer Form, ist der Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der IN.CENSUM berechtigt, das Ergebnis zu verändern; eine Verkleinerung ist nur bis minimal Schriftgröße Arial 6 zulässig. In jedem Fall einer Größenänderung muss der auf dem Ergebnis enthaltene Text vollständig lesbar bleiben und die Proportionen von Text und Zeichen dürfen nicht verändert werden.


§ 6 - Gewährleistung
1. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt, endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn IN.CENSUM hat den Mangel arglistig verschwiegen.


2. Eine abnahmefähige Leistung der IN.CENSUM gilt spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die Schlussrechnung als abgenommen. Teilabnahmen dürfen für die in sich abgeschlossenen Teilleistungen verlangt werden. Diese gelten spätestens mit der Zahlung auf die solche Teilleistungen erfassenden Abschlagsrechnungen als erfolgt. § 646 BGB bleibt unberührt.


§ 7 - Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung versteht sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Ein Skonto wird nicht gewährt.


2. Die Vergütung soll im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, gilt die bei Abschluss des Vertrags gültige IN.CENSUM-Honorarordnung, sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist bzw. bekannt sein müsste, andernfalls die übliche Vergütung als vereinbart.


3. Im Falle von Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs bzw. geltender Normen/Bestimmungen im Vergleich zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird die vereinbarte Vergütung entsprechend unter Berücksichtigung von durch die Änderungen bedingten Mehr-
/Minderkosten angepasst.


4. Die Aufrechnung mit nicht synallagmatischen (gegenseitigen) Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dasselbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der zu zahlenden Vergütung.


5. IN.CENSUM ist berechtigt, Kostenvorschüsse – wenn ein sachlich berechtigter Grund gegeben ist und keine überwiegenden Belange des Auftraggebers entgegenstehen – zu verlangen oder Teilrechnungen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu stellen.


6. IN.CENSUM hat das Recht, elektronische Rechnungen zu stellen.


7. Werden die beauftragten Stundenkontingente in dem vereinbarten Zeitraum aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht abgerufen, verfallen diese und sind in voller Höhe zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Vergütungs-/Schadensersatzanspruches vorbehalten


§ 8 - Beendigung des Vertrages


1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund in Textform gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist IN.CENSUM zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungen in Verzug befindet oder die Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von IN.CENSUM nicht zu vertretenden Gründen gestört ist; seitens des Auftraggebers unrechtmäßig versucht
wird, das Ergebnis des Auftrags zu verfälschen bzw. zu beeinflussen oder das Ergebnis unzulässig, z.B. irreführend, durch ihn oder seine Geschäftspartner verwendet wird; über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird; der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt.


2. Bei Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund von Seiten IN.CENSUM, bei aus dem Risiko-/Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultierender Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie bei einer freien Kündigung von Seiten des Auftraggebers behält IN.CENSUM den
Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen. Hinsichtlich von IN.CENSUM noch nicht erbrachter Leistungen muss sie von der auf diese anfallenden Vergütung die Aufwendungen abziehen, die sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. IN.CENSUM ist berechtigt die ersparten Aufwendungen im o.g. Sinne pauschal mit 60% anzusetzen, es sei denn der Auftraggeber weist höhere ersparte Aufwendungen nach.


3. IN.CENSUM darf in den Fällen gemäß § 8 Ziffer 1 die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. Ggf. bereits gewährte Nutzungsrechte nach § 5 enden mit Wirksamwerden der Kündigung.


§ 9 - Haftung
1. Die IN.CENSUM haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien sowie für sonstige Schäden, die auf einer ihr zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.


2. IN.CENSUM haftet, sofern wesentliche Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen durfte, in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.


3. In allen übrigen Fällen haftet die IN.CENSUM wie folgt: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf 50.000 € je Schadensfall und Schadensjahr begrenzt.
4. Soweit Schadensersatzansprüche gegen IN.CENSUM ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der IN.CENSUM Mitarbeiter.


5. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 1 verjähren nach den gesetzlichen Regelungen. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 2 und Ziffer 3 verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.


6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Sind in den Schutzbereich der vertraglichen Leistung Dritte einbezogen bzw. werden die IN.CENSUM-Leistungen vom Auftraggeber bestimmungsgemäß Dritten gegenüber verwendet, hat der Auftraggeber diese Dritten vor der Verwendung der Leistung über die o. g. Haftungsbeschränkung sowie über den genauen Leistungsumfang in Kenntnis zu setzen.


§ 10 - Schlussbestimmungen
1. Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel.


2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, Memmingen. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von IN.CENSUM, soweit die Voraussetzungen des § 29 II ZPO vorliegen.


3. IN.CENSUM nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
4. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen auf Rechtsordnungen anderer Länder ist ausgeschlossen.


5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und IN.CENSUM verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.


Stand: Januar 2024

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